Hundetrainererlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f) TschG

Überblick - Pressemitteilung der IG Hundeschulen e. V. vom August 2014

Stellungnahme RA Jan Plischke vom 06.08.2014 (PDF)

Petition 

Weiterführende Weblinks

 


Die IG Hundeschulen e. V. unterstützt ausdrücklich die Petition und bittet um Unterzeichnung!


Pressemitteilung - August 2014

Unbemerkt von vielen Hundebesitzern herrscht unter den Hundetrainern seit einigen Monaten Aufregung und Verunsicherung. Verursacht wird dies durch die Neuregelung des § 11 TSchG (Tierschutzgesetz)

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Tierschutzgesetz vom 07. August 2013 geändert, mit einer Übergangsfrist zum 01.08.2014.

§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG wurde neu aufgenommen: Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Dies erfüllt eine langjährige Forderung der Berufsverbände, nach mehr Qualität und Seriosität in der Hundeausbildung.

Die Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen e. V. hat kurz nach Bekanntgabe des Gesetzes bei der zuständigen Arbeitsgruppe ihre Mitarbeit angeboten, um bei der Ausarbeitung einer fairen und sinnvollen Regelung mitzuhelfen. Diese Mitarbeit wurde - wie auch ähnliche Angebote anderer Berufsverbände - komplett abgelehnt.

Im Mai 2014 tagte die Arbeitsgruppe der Bundesländer mit dem Ergebnis, dass man sich auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise nicht einigen konnte.

Es gibt bis zum heutigen Tag weder eine Rechtsverordnung noch Durchführungsbestimmungen geschweige denn eine Prüfungsordnung. Wie in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen in den vergangen en Jahrzehnten praktiziert, fehlt außerdem komplett eine Regelung zum Bestandsschutz.

Zur Zeit sieht es so aus, dass jedes Bundesland eigene Empfehlungen an die Veterinärämter herausgibt. Die meisten erkennen eine Zertifizierung durch eine Tierärztekammer oder die IHK an. Der Rest scheint vollkommen willkürlich gehandhabt zu werden. Einige KollegInnen besitzen bereits eine Zulassung (die Vorlage einiger Fortbildungsnachweise reichte hierfür aus), anderen wurde bereits mit der Schließung ihrer Hundeschule gedroht, was einem Berufsverbot gleichkommt und Existenzen vernichtet.

In vielen Fällen empfehlen die Bundesländer eine Überprüfung durch einen Computertest namens DOQ-Test Pro einer privaten Firma, der im Veterinäramt abgelegt werden soll. Leider kennt niemand den Inhalt dieses Tests. Rahmenbedingungen sowie Fragen des Datenschutzes sind völlig unklar. KollegInnen, die diesen Test bereits abgelegt haben, berichten von unverhältnismäßig viel Fragen hinsichtlich medizinischer Detailfragen. Selbstverständlich muss ein Hundetrainer ein gesundheitliches Basiswissen haben. Er muss erkennen, wenn es dem Hund nicht gut geht, wie ein Schock, Hitzschlag, Vergiftung etc. erstzuversorgen ist und wann der Hund zum Tierarzt geschickt werden sollte. Aber muss er wirklich die einzelnen Knochen im Hüftgelenkt sortieren können? Eine Vorbereitung auf diesen Test ist unmöglich, wenn die Inhalte nicht bekannt sind.

Nach Bestehen des Computertests folgen meist ein mündliches Fachgespräch sowie eine praktische Prüfung, deren Inhalte, Ablauf etc. ebenfalls nicht bekannt sind.

Im Hundetraining gibt es einige Grundlagen, daneben auch aber verschiedene Stilrichtungen hinsichtlich der Erziehungsmethoden.

In vielen Bundesländern sollen dies die ohnehin überlasteten Veterinärämter alleine durchführen, in einigen anderen werden externe Sachverständige (meistens Tierärzte) hinzugezogen. Viele dieser kurzfristig ernannten - in Bayern beispielsweise nach einem Wochenende Schulung - Prüfer haben erst einmal die Verunsicherung der Hundetrainer genutzt und bieten teilweise sehr teure Vorbereitungskurse für die Prüfung an.

Gleiches gilt für teilweise anerkannte private Ausbildungsinstitute.

In einigen Bundesländern wird auch dies nicht durchgeführt, sondern pauschal auf ebenfalls sehr teure (teilweise über 1.500,00 Euro plus Fahrt-/Übernachtungs- /Verdienstausfallkosten) externe Zertifizierungen verwiesen.

Die IG Hundeschulen e. V. begrüßt den Grundgedanken der Änderung des Tierschutzgesetzes, wird doch damit eine langjährige Forderung nach Qualität in der Hundetrainerausbildung wenigstens teilweise erfüllt.

Sie ist jedoch der Meinung, dass die jetzige Vorgehensweise nicht im Sinne des Tierschutzes ist. Die Kapazitäten der Veterinärämter werden über Gebühr belastet und blockieren damit sicher viele tier- und seuchenrechtliche wichtige Angelegenheiten.

Wir fordern eine bundeseinheitliche und faire Regelung, bei der der DHVE e. V. als Dachverband der Hundetrainer in Deutschland mit eingebunden werden soll.

Wir möchten hierzu auch auf die Stellungnahme unseres Rechtsanwaltes Jan Plischke von der Kanzlei Toprak & Partner verweisen, die wir hier gerne für alle Interessierten und KollegInnen zur Verfügung stellen. Stellungnahme und Überblick über die Neuregelung des § 11 TSchg (PDF)

 

 


Weiterführende Links

Arbeitsgruppe Hundetrainer Sachkunde § 11 TschG

Dogs - Hundetrainer unter Druck